Wenn sich wirtschaftliche, politische und gesellschaftliche Rahmenbedingungen verändern, müssen Unternehmen reagieren, indem sie ihre Geschäftsmodelle anpassen. Durch verschiedene Förderprogramme werden vor allem kleine und mittlere Unternehmen bei dieser kontinuierlichen Herausforderung unterstützt.
Ein Instrument, das sich schon länger dabei bewährt hat, ist die Potenzialberatung. Hierbei erarbeiten externe Berater*innen gemeinsam mit den Beschäftigten eines Unternehmens ein Konzept, das die betrieblichen Möglichkeiten effizient ausschöpft. Themenfelder sind zum Beispiel die Arbeitsorganisation, Kompetenzentwicklung & Qualifizierung oder Digitalisierung und Gesundheit. Dazu wird eine Analyse der Stärken und Schwächen durchgeführt, ein Konzept erstellt und die entsprechende Umsetzung eingeleitet. Ziel der Potenzialberatung ist ein Handlungsplan, der die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens erhöht und somit zur Arbeitsplatzsicherheit der Mitarbeitenden beiträgt.
Ab dem 01. Juli wird die maximale Dauer der Beratungstage auf acht begrenzt. Die Förderquote beträgt 40 Prozent (bei max. 400 Euro pro Beratungstag).
Gleichzeitig wird das Programm durch eine Neustartberatung und eine Transformationsberatung ergänzt.
Durch die Neustartberatung haben Unternehmen die Möglichkeit, zwei zusätzliche Beratungstage zu beantragen. Die Neustartberatung muss entweder vor der Potentialberatung oder der Transformationsberatung erfolgen und kommt für Unternehmen in Betracht, die einem Teil der Belegschaft kündigen mussten (Nachweis der Anzeige nach § 17 KSchG erforderlich). Die Förderhöhe beträgt 40 Prozent.
Die Transformationsberatung fokussiert sich speziell auf das Thema Green Economy. Betriebe sollen dazu befähigt werden, sich klima- und umweltfreundlicher aufzustellen. Im Vordergrund steht die Erarbeitung einer Unternehmensstrategie, in der gemeinsam mit den Mitarbeitenden der Stand des Unternehmens in zwei Jahren ausgearbeitet wird. Dabei wird auch die Umsetzung, um dieses Ziel zu erreichen, konkretisiert. Hierfür sind max. 12 Beratertage vorgesehen. Die Förderquote entspricht ebenfalls 40 Prozent.
Kontakt
Bei Interesse am Beratungsprogramm melden Sie sich gerne bei:
Berit Uhlmann
0202 24807-17
uhlmannwf-wuppertalde
Hinweis: Für Unternehmen, die bereits einen Beratungscheck erhalten haben, ändert sich erst einmal nichts. Die Beratungsschecks mit Gültigkeitsdatum bis zum 31.03.23 behalten ihre Gültigkeit nach den alten Konditionen (10 Beratertage, 50 Prozent Förderquote), sofern sie bis zum Stichtag am 31.03.23 zusammen mit dem Förderantrag bei der Behörde zur Erstattung eingereicht wurden.