Rund ums Thema gewerbliche Investitionen prüfen wir für Sie bei folgenden Programmen, ob Ihr Unternehmen förderfähig ist und begleiten Sie bei der Antragstellung.
GRW: Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“
Investitionen sind ein zentraler Hebel, um die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen nachhaltig zu stärken. Mit der GRW-Förderung erhalten Unternehmen einen nicht rückzahlbaren Zuschuss für Investitionsvorhaben – insbesondere bei Erweiterung, Modernisierung oder Transformation des Betriebs.
Die GRW (Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“) löste zum 01. April 2026 das bisherige Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) ab. Das Programm wurde nicht nur namentlich, sondern auch inhaltlich weiterentwickelt und in Teilen vereinfacht.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Tourismusgewerbes.
Voraussetzung ist, dass Unternehmen:
- in ihr Sachanlagevermögen investieren und
- im Zuge der Investition Arbeitsplätze sichern oder neue schaffen
Gemäß EU-Definition gelten als KMU Unternehmen mit:
- weniger als 250 Beschäftigten sowie
- einem Jahresumsatz von maximal 50 Mio. Euro oder einer Bilanzsumme von maximal 43 Mio. Euro
Grundsätzlich sind alle Wirtschaftszweige förderfähig, sofern sie nicht ausdrücklich in der Negativliste der GRW-Richtlinie ausgeschlossen sind.
Was wird gefördert?
Gefördert werden unter anderem:
- Errichtung einer Betriebsstätte
- Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte
- Erwerb oder Errichtung einer Betriebsstätte innerhalb von 60 Monaten nach Gründung
- Übernahme einer von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte
- Grundlegende Änderung des Produktionsprozesses
- Diversifizierung der Produktion
- Markteinführung neuer innovativer Produkte (insbesondere bei KMU in der Gründungsphase)
- Investitionen mit besonderen Umwelt- oder Energieeffizienzeffekten
- Investitionen in erneuerbare Energien zur Deckung des Eigenbedarfs
- Wichtig zu wissen: auch gebrauchte Wirtschaftsgüter sind förderfähig
Wie hoch ist die Förderung?
Ob es der Bau einer neuen Produktionshalle oder die Modernisierung des Maschinenparks ist – bei größeren Vorhaben lohnt sich ein Blick auf die GRW-Konditionen. Bis Ende 2027 wurden weite Teile Wuppertals in die C2-Gebietskulisse einsortiert. Einige wenige Quartiere gehören zum D-Fördergebiet: Nordstadt, Südstadt, Zoo, Beek, Siebeneick, Rott und Hilgershöhe. Das hat folgende Auswirkungen auf die Förderquoten:
Für Arbeitsplatz-schaffende Maßnahmen im C2-Gebiet:
Kleine Unternehmen bis zu 30%
Mittlere Unternehmen bis zu 20%
Große Unternehmen bis zu 10%
Für Arbeitsplatz-schaffende Maßnahmen im D-Gebiet:
Kleine Unternehmen bis zu 20%
Mittlere Unternehmen bis zu 10%
Zusätzlich bestehen im Rahmen der De-minimis-Verordnung erhöhte Fördermöglichkeiten.
Wichtige Förderbedingungen
Mit der neuen GRW-Richtlinie gelten teilweise erleichterte Voraussetzungen:
- Arbeitsplatz- und Investitionskriterium:
Die Anforderungen wurden temporär flexibilisiert. - Ausgabenbegrenzung:
bis zu 1.000.000 € pro neu geschaffenem Arbeitsplatz
bis zu 500.000 € pro gesichertem Arbeitsplatz (kleine Unternehmen)
bis zu 350.000 € pro gesichertem Arbeitsplatz (mittlere und große Unternehmen)
Neu ist: Sowohl gesicherte als auch neu geschaffene Arbeitsplätze können berücksichtigt werden.
Allerdings ist zu beachten, dass im Rahmen einer Lohnausgabenförderung nur noch fünf neu eingestellte Personen förderfähig sind. Jedoch wurde das für eine ausreichende Qualifizierung notwendige Gehalt auf 60.000 € herabgesetzt. Vorher lag die Grenze bei 65.000 Euro.
- Mindestinvestitionssumme:
150.000 € - Antragstellung:
Muss vor Beginn des Vorhabens erfolgen - Durchführungszeitraum:
in der Regel 36 Monate - Antragsverfahren:
Neu: Die Antragstellung erfolgt ausschließlich digital über das Kundenportal der NRW.BANK (Öffnet in einem neuen Tab)
Erweiterte Fördermöglichkeiten
Im Rahmen der GRW können auch Beratungsleistungen gefördert werden:
- Machbarkeitsstudien: bis zu 50 % der Kosten
- Umsetzungsbegleitung: bis zu 50 % der Kosten
Was bedeuten die Neuerungen in der Praxis?
Ein Unternehmen in Wuppertal plant eine Investition in neue Anlagen. Durch die Erweiterung werden zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen und bestehende gesichert.
Auf Basis der neuen GRW-Regelung können sowohl die neuen als auch die gesicherten Arbeitsplätze in die Förderberechnung einbezogen werden. Durch die erhöhten Ausgabenobergrenzen ergibt sich gegenüber der früheren RWP-Förderung eine deutlich größere Bemessungsgrundlage – und damit potenziell ein höherer Zuschuss.
Können Sie von GRW profitieren?
Gerne sprechen wir mit Ihnen Ihr konkretes Investitionsvorhaben durch und prüfen schnell, unbürokratisch und kostenlos, ob die grundsätzlichen Rahmenbedingungen für eine Förderung gegeben sind.
Wenn dieses der Fall ist, begleiten wir Sie gemeinsam mit der NRW.BANK (Öffnet in einem neuen Tab) beim weiteren Antragsprozess.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung. Die Entscheidung wird im pflichtgemäßen Ermessen unter Berücksichtigung der landespolitischen Zielsetzungen und im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel getroffen.
Ihre Ansprechpartnerin
Necla Gündüz
Tel.: 0202 24807-13
guenduezwf-wuppertalde
