Rund um die Themen Beschäftigung und betriebliche Optimierung prüfen wir für Sie bei folgenden Programmen, ob Ihr Unternehmen förderfähig ist und begleiten Sie bei der Antragstellung.
Geförderte Unternehmensberatung für KMU
Das Programm fördert Beratungsleistungen für kleine und mittlere Unternehmen, die sich Hilfe in wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung einholen möchten. Durch die geförderte Beratung sollen die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen gestärkt werden.
Was wird gefördert?
Kleine und mittlere Unternehmen können laut der Richtlinie finanzielle Zuschüsse für eine professionelle Beratung durch externe Fachleute beantragen. Als Gegenstand dieser Beratung sind sämtlichen Themen rund um die Unternehmensführung vorgesehen. Dies können wirtschaftliche, finanzielle, personelle oder organisatorische Themen sein. Zum Beispiel Fragestellungen hinsichtlich
- Fachkräftesicherung und -bindung
- Kosteneinsparungen
- Anpassung des Geschäftsmodells
- Grundsätze zur Gleichstellung der Geschlechter
- Chancengleichheit
- Nichtdiskriminierung
- ökologische Nachhaltigkeit
Innerhalb eines vorgeschriebenen Zeitraums erstellt die Beraterin oder der Berater eine Analyse im Rahmen der vereinbarten Problemstellung, identifiziert Schwachstellen und deren Ursachen. Darauf aufbauend werden Vorschläge zur Verbesserung und zur Umsetzung in die betriebliche Praxis vorlegt.
Wie hoch ist die Förderung?
Die entstehenden Kosten für die Beratung werden durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss durch das Förderprogramm reduziert. Bei der Zuwendung handelt es sich um eine De-minimis-Beihilfe. Die Förderquote beträgt 50%, wobei der maximale Zuschuss auf 1.750 Euro und fünf Beratungstage begrenzt ist. Das Programm wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und dem Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert.
Wer ist antragsberechtigt?
Die Förderung richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen, die gemäß der EU-Definition
- rechtlich selbstständig sind,
- ihren Unternehmenssitz in Deutschland haben,
- weniger als 250 Mitarbeiter*innen beschäftigen,
- einen max. Jahresumsatz von 50 Mio. Euro bzw. eine max. Jahresbilanzsumme von 43 nicht überschreiten.
Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht länger als ein Jahr am Markt tätig sind, müssen vorab ein Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner führen. Das Gespräch kann frühestens drei Monate vor Antragstellung, spätestens jedoch vor Einreichung des Verwendungsnachweises geführt werden.
Auch Unternehmen in Schwierigkeiten erhalten einen Beratungszuschuss, wenn sie sich zu Fragen der Wiederherstellung von Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit beraten lassen.
Wie lange gilt die Richtlinie?
Die Förderrichtlinie gilt zunächst bis zum 31. Dezember 2026. Innerhalb dieses Zeitraums kann jedes förderberechtigte Unternehmen bis zu fünf in sich abgeschlossene Beratungen gefördert bekommen. Jedoch nicht mehr als zwei pro Jahr.
Sie sind interessiert?
In diesem Fall ist das Bergische Startercenter (Öffnet in einem neuen Tab) die richtige Anlaufstelle für Sie.
Bergisches Startercenter - Standort Wuppertal
c/o Bergische IHK Wuppertal-Solingen-Remscheid
Herr Andre Scheifers
Heinrich-Kamp Platz 2
42103 Wuppertal
Tel.: (0202) 2490-777
E-Mail: startercenterbergische.ihkde
Öffnungszeiten: Mo.-Do. 08:00-16:30 Uhr, Fr. 08:00-15:00 Uhr