Inhalt anspringen

Aktuelles | 05.01.2026

Änderungen bei MID-Förderprogramm ab 2026

Ab Januar 2026 übernimmt die NRW.Bank das Förderprogramm „Mittelstand Innovativ & Digital“ (MID) des Landes Nordrhein-Westfalen. Neues gibt es auch bei Inhalten und Förderquoten.

Ab Januar 2026 übernimmt die NRW.Bank das Förderprogramm „Mittelstand Innovativ & Digital“ (MID) des Landes Nordrhein-Westfalen. Ziel des Programms ist es weiterhin, kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) bei der Entwicklung digitaler Innovationen zu unterstützen und ihre Wettbewerbsfähigkeit sowie Resilienz nachhaltig zu stärken. Gefördert werden Neu- und Weiterentwicklungen sowie die Digitalisierung eigener Produkte, Dienstleistungen und Fertigungsverfahren. 

Im Zuge der Übernahme wurde das Programm überarbeitet und neu strukturiert. Es besteht zukünftig aus drei Bausteinen: 

  1. Digitalisierung
  2. Assistent*Innen
  3. Digitale Sicherheit

Jeder Baustein setzt einen eigenen inhaltlichen Schwerpunkt.

Neuer Fokus bei „Digitalisierung“

Die bisherige dreiteilige Gutscheinförderung wird abgeschafft und heißt jetzt nur noch „Digitalisierung“. Der Fokus liegt zukünftig auf der Entwicklung und Weiterentwicklung neuer oder verbesserter marktfähiger digitaler Produkte, die mithilfe externer Programmierdienstleister umgesetzt werden.

Förderfähig sind dabei ausschließlich Dienstleistungen, die mindestens eine der folgenden Technologien oder Verfahren einsetzen:

  • Künstliche Intelligenz
  • Algorithmen des maschinellen Lernens
  • Data-Mining-Verfahren
  • Echtzeit- oder Hochgeschwindigkeitsverarbeitung

Die Förderquote liegt zukünftig einheitlich bei 50% und die maximale Förderhöhe beträgt 15.000€. Der Antragsprozess sowie die Voraussetzungen an die KMUs bleiben gleich.

MID-Assistent*in: Wissenstransfer bleibt im Mittelpunkt

Der zweite Baustein, MID-Assistent*In, behält sein zentrales Ziel bei: durch die Einstellung von Hochschulabsolvent*Innen soll der Wissenstransfer von Hochschulen in die Betriebe hinein gefördert werden. Dabei geht es konkret um Innovations-, Digitalisierungs- oder Nachhaltigkeitsprojekte, bei denen eine offensichtliche technologische Entwicklung zu erkennen ist und die optimalerweise am Markt platziert werden kann. 

Als förderfähige Projekte gelten unter anderem:

  • Digitale Produkte und Dienstleistungen
  • Prototypen und MVP-Entwicklungen
  • Projekte zur grünen Transformation

Neu ist die personalisierte Zuschusshöhe, die sich nach der Qualifikationsstruktur im Unternehmen richtet:

  • Keine Mitarbeitenden mit Hochschulabschluss: maximaler Zuschuss von 48.000€ für 24 Monate
  • Maximal 5 Mitarbeitende mit Hochschulabschluss: maximaler Zuschuss von 33.000€ für 24 Monate

Die Förderbedingungen und das Antragsverfahren bleiben ansonsten gleich.

Digitale Sicherheit weitgehend unverändert

Der dritte Baustein, Digitale Sicherheit, bleibt inhaltlich weitgehend gleich. Gefördert werden weiterhin projektbezogene Ausgaben für externe Dienstleistungen, die der Erhöhung der digitalen Sicherheit im Unternehmen dienen. Der Fördersatz beträgt ab Januar einheitlich 50% der förderfähigen Ausgaben bis zu einer maximalen Zuwendung von 15.000€.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Pixabay

Auch noch interessant

Auf www.wuppertal.de verwenden wir ausschließlich technisch notwendige Cookies sowie das Webanalysetool Matomo zur anonymisierten statistischen Auswertung. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit in unseren Datenschutzeinstellungen widerrufen. Weitere Informationen und Hinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Infos zum Datenschutz (Öffnet in einem neuen Tab)
Sprache auswählen
Seite teilen