Land und Bund stellen dafür 30 Milliarden Euro bereit. NRW erhält über 12 Milliarden aus dem Topf. Ab Freitag, 17. September 2021, können Anträge für Aufbauhilfen für Privathaushalte und Unternehmen der Wohnungswirtschaft, für Unternehmen, für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, für Fischerei und Aquakultur und für den Wiederaufbau der Infrastrukturen in den Kommunen eingereicht werden. Weitere Infos und Links zu den Onlineanträgen werden fortlaufend auf der Internetseite des Landes ergänzt.
Bei Fragen können Betroffene sich an eine zentrale Servicehotline wenden:
Tel.: 0211 46 84 49 94
Mo.-Fr.: 8–18 Uhr
Sa. & So.: 10–16 Uhr
Wiederaufbauhilfen des Landes NRW
Für gewerbliche Unternehmen und Selbstständige
Am 17. September 2021 starten die Aufbauhilfen: Unternehmen können bei Sachschäden Mittel für Reparaturkosten oder den wirtschaftlichen Wert geltend machen. Außerdem werden Einkommenseinbußen bis Januar 2022 kompensiert. Die Förderung erfolgt als Billigkeitsleistung in Höhe von i.d.R. bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Voraussetzung ist eine Begutachtung der entstandenen Schäden.
Das Verfahren ist dreistufig:
- Beauftragung eines anerkannten Gutachters zur Schadensermittlung, soweit noch nicht vorliegend
- Unternehmen gehen zunächst auf die Kammern zu. Dort werden sie zur Antragstellung beraten und erhalten eine erste kursorische Prüfung der Anträge
- Im Anschluss reichen sie den Antrag online bei der NRW.BANK ein. Diese bewilligt die Mittel und zahlt sie aus
Unternehmen können bereits vor Beantragung der Gelder mit den Aufbauarbeiten beginnen.
Für Privatpersonen & Unternehmen der Wohnungswirtschaft
Die Förderung erfolgt als Billigkeitsleistung in Höhe von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Für denkmalpflegerischen Mehraufwand beträgt die Billigkeitsleistung bis zu 100 Prozent. Bei Mietausfällen bzw. der Verringerung von Mieteinahmen, die unmittelbar durch das Schadensereignis eingetreten sind, können Einkommenseinbußen geltend gemacht werden.
Für Schäden am eigenen Hausrat wird in der Regel eine Pauschale gewährt. Einem Ein-Personen-Haushalt stehen 13.000 Euro zu, Mehrpersonenhalte erhalten eine gestaffelt höhere Pauschale:
- bei Ein-Personen-Haushalten: 13 000 EUR
- bei Mehr-Personen-Haushalten:für die erste Person: 13 000 EUR
- für Ehegatten oder Lebenspartner: 8 500 EUR
- für jede weitere dort gemeldete Person: 3 500 EUR
- bei Wohngemeinschaften: 3.500 EUR für jede zur Wohngemeinschaft gehörige und dort zum Zeitpunkt des Schadensereignisses gemeldete Person.
Anträge von Privathaushalten und Unternehmen der Wohnungswirtschaft können ab dem 17. September 2021 und bis zum 30. Juni 2023 über ein Online-Förderportal gestellt werden.
Das Online-Förderportal wird ab dem 17. September 2021 freigeschaltet. Den Link zum Online-Förderportal finden Sie ab diesem Zeitpunkt auf den Seiten des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (Öffnet in einem neuen Tab).
Für Betriebe der Landwirtschaft
Die Hochwasserhilfen für die Landwirtschaft umfassen Betriebsgebäude, Maschinen und Geräte sowie Einrichtungen und Tierbestände. Auch hier betragen die Hilfen bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten, in Härtefällen bis zu 100 Prozent. Anträge zur Förderung können ab 17. September 2021 über den Direktor der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragten gestellt werden. Betroffene Betriebe haben die Möglichkeit, sich vorab bei den Kreisstellen der Landwirtschaftskammer registrieren zu lassen. Sobald die Antragsformulare vorliegen, werden diese im Internet zur Verfügung gestellt und zusätzlich an die registrierten Betriebe versandt.