Für den GRÜNDUNGSPREIS NRW suchen das NRW-Wirtschaftsministerium und die NRW.BANK Jungunternehmer*innen, Freiberufler*innen und Nachfolger*innen aus Handwerk, Industrie und Dienstleistungen. Ausgezeichnet werden die erfolgreichsten innovativen Geschäftsideen, neuartigen Produkte und Unternehmerpersönlichkeiten aus NRW.
Die drei siegreichen Unternehmen werden mit jeweils 20.000 Euro Preisgeld ausgezeichnet.
Bewerbungen sind vom 05. August bis zum 14. September möglich.
Wer sich für den Wettbewerb bewerben möchte, muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Das Unternehmen hat seinen Hauptsitz in NRW,
- stammt aus dem Handwerk, Dienstleistungsbereich oder Hightech-Sektor
- wurde zwischen 2020 und 2023 gegründet,
- ist wirtschaftlich erfolgreich und hat ein tragfähiges Geschäftsmodell.
Anders als in den Vorjahren gibt es keine Begrenzung der Mitarbeiterzahl oder des Umsatzes.
Eine Jury mit Expert*innen aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik nominiert aus den Bewerbungen eine kleinere Auswahl für die Jury-Sitzung am 12. November. Die Preisverleihung findet am 09. Dezember 2025 statt. Den Vorsitz hat Prof. Dr. Christine K. Volkmann, Inhaberin des Lehrstuhls für Unternehmensgründung und Wirtschaftsentwicklung an der Bergischen Universität Wuppertal.
Bei der Bewertung werden alle Facetten unternehmerischen Handelns berücksichtigt. Das Hauptaugenmerk liegt auf dem wirtschaftlichen Erfolg und der Kreativität der Geschäftsidee. Weitere Kriterien sind gesellschaftliches Engagement, Umweltschutz, Nachhaltigkeit und Familienfreundlichkeit. Für die Teilnahme am GRÜNDERPREIS NRW ist kein Businessplan notwendig. Ausgefüllt wird einfach ein Teilnahmeantrag.