Wie lassen sich Arbeitsabläufe effizienter gestalten? Wo können digitale Lösungen Prozesse vereinfachen? Und welche Software passt tatsächlich zum eigenen Unternehmen? Gerade für kleine und mittlere Unternehmen sind die Antworten auf diese Fragen wichtig, gleichzeitig fehlen im Arbeitsalltag oft Zeit und Ressourcen für eine systematische Analyse.
Hier setzt das Förderprogramm Mittelstand Innovativ & Digital (MID) – Digitale Prozesse (Öffnet in einem neuen Tab) an. Das Land Nordrhein-Westfalen fördert externe Beratungsleistungen, die Unternehmen dabei unterstützen, interne Geschäfts- und Produktionsprozesse zu analysieren, zu optimieren und zu digitalisieren.
Das Förderprogramm ist in der letzten Runde auf große Nachfrage gestoßen. Das erste Antragskontingent war entsprechend schnell ausgeschöpft. Deshalb hat das Wirtschaftsministerium NRW den Förderaufruf jetzt aufgestockt und stellt weitere 650.000 Euro zur Verfügung. Damit können voraussichtlich rund 50 weitere Anträge bewilligt werden. Die genaue Zahl hängt von den beantragten Fördersummen ab.
Ab dem 19. Oktober 2026 um 10:00 Uhr nimmt die NRW.BANK im Kundenportal wieder Anträge entgegen. Es gilt die Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Antragsunterlagen. Sobald die zusätzlichen Mittel vergeben sind, endet der Aufruf, spätestens aber am 15. Dezember 2026. Später eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden. Wer eine Digitalisierungsberatung plant, sollte sich jetzt vorbereiten. Erfahrungsgemäß ist das Kontingent schnell vergeben.
Bis zu 15.000 Euro für die Prozessberatung
Gefördert werden Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz in Nordrhein-Westfalen. Der Zuschuss beträgt bis zu 500 Euro pro Beratungstag bei maximal 30 Beratungstagen. Insgesamt sind damit bis zu 15.000 Euro Förderung möglich.
Im Mittelpunkt stehen vier Bereiche:
- IST-Analyse: Bestehende Geschäfts- und Produktionsprozesse werden aufgenommen und dokumentiert.
- SOLL-Konzeption: Auf dieser Grundlage werden optimierte digitale Arbeitsabläufe entwickelt.
- Software-Auswahl: Das Unternehmen erhält Unterstützung bei der Auswahl eines geeigneten Systems.
- Implementierungsbegleitung: Auch die Einführung der ausgewählten Software kann fachlich begleitet werden.
Wichtig: Gefördert wird die externe Beratungsleistung, nicht die Anschaffung der Software selbst. Auch Hardware- und Lizenzkosten sind nicht förderfähig.
Hinweise für die Antragstellung
- Ein gültiges Angebot eines auftragnehmenden Unternehmens muss zur Antragstellung vorliegen.
- Die Maßnahme darf noch nicht begonnen worden sein.
- Nur einmalige Inanspruchnahme von MID-Digitale Prozesse innerhalb von zwei Jahren möglich.
- Bewilligung in der Regel innerhalb von 6 Wochen; Auszahlung als Festbetrag in einer Summe.
Anträge werden digital über das Kundenportal der NRW.BANK gestellt.
Für eine individuelle Beratung steht das Service-Center unter 0211 91741-4800 oder beratungnrwbankde zur Verfügung.
Unternehmen sollten schnell sein: Die Bewilligung erfolgt nach dem Windhundprinzip, d.h. in der Reihenfolge des Eingangs vollständiger Antragsunterlagen. Der Förderaufruf kann vor Ablauf der Frist beendet werden, wenn das verfügbare Fördervolumen ausgeschöpft ist.
