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03.01.2023

Neue Richtlinie zur Förderung von Unternehmensberatungen

Ab dem 1. Januar 2023 kann die Beratung kleiner und mittlerer Unternehmen zu allen Fragen der Unternehmensführung durch Zuschüsse gefördert werden.

Die neue Richtline zur Förderung von Unternehmensberatungen tritt ab sofort in Kraft. Über die Förderung können kleine und mittlere Unternehmen finanzielle Zuschüsse für eine professionelle Beratung zu sämtlichen Themen der Unternehmensführung beantragen.

Darunter fallen Fragestellungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Themen. Diese können sich in der Praxis zum Beispiel auf Fragestellungen hinsichtlich Fachkräftesicherung und -bindung, Kosteneinsparungen oder Anpassung des Geschäftsmodells, Grundsätze zur Gleichstellung der Geschlechter, Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und ökologische Nachhaltigkeit beziehen.

Die entstehenden Kosten für die Beratung werden durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss durch das Förderprogramm reduziert. Bei der Zuwendung handelt es sich um eine De-minimis-Beihilfe. Die Förderquote beträgt 50%, wobei der maximale Zuschuss auf 1.750 Euro und fünf Beratungstage begrenzt ist.

In diesem Aktionszeitraum erstellt die Beraterin oder der Berater eine Analyse im Rahmen der vereinbarten Problemstellung, identifiziert Schwachstellen und deren Ursachen. Darauf aufbauend werden
Vorschläge zur Verbesserung und zur Umsetzung in die betriebliche Praxis vorlegt. Damit sollen die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit von KMU unterstützt werden.

Die Förderrichtlinie gilt zunächst bis zum 31. Dezember 2026. Innerhalb dieses Zeitraums kann jedes förderberechtigte Unternehmen bis zu fünf in sich abgeschlossene Beratungen gefördert bekommen. Jedoch nicht mehr als zwei pro Jahr.

Das Programm wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und dem Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert.

Die Antragsstellung erfolgt über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Weitere Informationen und Antragsmöglichkeit finden Sie auf der Internetseite des BAFA (Öffnet in einem neuen Tab).


Hinweis:
Die neue Förderrichtlinie gilt für alle ab dem 01. Januar 2023 gestellten Zuschussanträge. Verwendungsnachweise zu Förderanträgen können jedoch voraussichtlich erst ab Ende Februar 2023 über das dafür vorgesehene Verwendungsnachweisportal eingereicht werden können.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Markus Winkler auf Pixabay

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