Zu Jahresbeginn ist eine neue De-minimis-Verordnung in Kraft getreten. Daraus ergeben sich einige Änderungen. Die Wichtigste betrifft die Höhe des Beihilfebeitrags. Bislang war festgeschrieben, dass der Beihilfebeitrag für ein Unternehmen innerhalb eines Zeitraums von drei Steuerjahren 200.000 Euro nicht überschreiten durfte. Diese Summe wurde nun auf 300.000 Euro innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren angehoben. Beispiel: bei einer De-minimis-Erklärung am 01.07.2024 muss nicht mehr nur der Zeitraum vom 01.01.2022-01.07.2024 abgefragt werden, sondern der Zeitraum vom 01.07.2021-01.07.2024.