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Aktuelles | 31.05.2023

Härtefallhilfen für nicht-leitungsgebundene Energieträger

Kleine und mittlere Unternehmen können Härtefallhilfe nun auch für Heizöl, Pellets und Flüssiggas beantragen.

Ab sofort können kleine und mittlere Unternehmen, Soloselbstständige, freiberuflich Tätige und landwirtschaftliche Betriebe auch für nicht-leitungsgebundene Energieträger einen Zuschuss im Landesprogramm „Härtefallhilfe KMU Energie“ beantragen. Dazu gehören neben Heizöl und Holzpellets auch Flüssiggas, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz, Kohle und Koks. Den Zuschuss erhalten Betroffene, wenn sich die Preise für Beschaffungen im Jahr 2022 mehr als verdoppelt haben. Ziel der Hilfen ist, Betriebsaufgaben oder Arbeitsplatzabbau bei stark betroffenen Unternehmen so weit wie möglich verhindern.

Damit soll eine Lücke für Unternehmen geschlossen werden, die nicht auf die erste Härtefallhilfe für Strom, Gas und Wärme zurückgreifen konnten. Bereits seit 21. März 2023 können kleine und mittlere Unternehmen, deren Preise für Strom, leitungsgebundenes Erdgas und Wärme sich 2022 mindestens vervierfacht haben, Zuschüsse in Höhe eines Monatsabschlags für das Jahr 2022 beantragen.

Auch für die Programmerweiterung übernimmt die NRW.BANK als Förderbank des Landes die Prüfung und Bewilligung in einem digitalen Antragsverfahren. 

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Frauke Riether auf Pixabay

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