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Aktuelles | 08.12.2025

IGP-Programm unterstützt innovative, nicht-technische Geschäftsmodelle

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) hat den 6. Förderaufruf des „Innovationsprogramms für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen“ (IGP) gestartet.

Über IGP werden u.a. neue Konzepte für Co-Working/ -Living und Flächennutzung gefördert.

Über das IGP-Programm werden innovative, nichttechnische Ideen kleiner und mittlerer Unternehmen gefördert. Der Fokus liegt auf Projekten, die die Attraktivität, Wirtschaftskraft und Lebensqualität in Städten und ländlichen Regionen steigern. Unternehmen, Startups und weitere Organisationen können bis zum 5. Februar 2026 Teilnahmeanträge einreichen.

Worum geht es?
Mit dem aktuellen 6. Förderaufruf des Innovationsprogramms für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) setzt das Bundeswirtschaftsministerium ein Signal für mehr Kreativität und neue Geschäftsmodelle im Mittelstand. Das Programm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen sowie an Startups, Freiberufler*innen und gemeinnützige Organisationen – und fördert gezielt nichttechnische Innovationen. Das bedeutet: Im Mittelpunkt stehen neue Geschäftsmodelle, kreative Problemlösungen, Dienstleistungen, Kultur- und Kreativansätze oder soziale Innovationen. Technische Komponenten können Teil eines Projekts sein, sind aber nicht Voraussetzung.

Im Fokus stehen marktorientierte Innovationen, die konkrete Antworten auf Herausforderungen in Städten und ländlichen Räumen geben. Zum Beispiel:

  • Neue Konzepte für Co-Working/-Living und Flächennutzung
    Etwa Projekte, die Räume neu denken und Nutzungsmöglichkeiten flexibler gestalten.
  • Nachhaltige Ressourcennutzung
    Von Kreislaufmodellen bis zu innovativen Sharing-Konzepten.
  • Smart City/Village und regionale GovTech-Lösungen
    Anwendungen, die Verwaltung, Bürgerdienste oder regionale Zusammenarbeit digital verbessern.
  • Digitale Energie- und Mobilitätsmodelle
    Innovationen, die Energiewende und Verkehrswende im Alltag verankern.
  • Lösungen für Versorgung, Gesundheit, Pflege oder Tourismus
    Neue Modelle, die Lebensqualität steigern und Versorgungslücken schließen.

Entscheidend bei der Bewertung der Projekte sind der Innovationsgrad, das Marktpotenzial, der gesellschaftliche Nutzen und die Projektqualität.

Wer kann einen Antrag stellen?
Der Förderaufruf richtet sich an ein breites Spektrum potenzieller Antragstellender:

  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
  • Startups und junge Unternehmen
  • Freiberufler*innen und Selbstständige
  • gemeinnützige Organisationen
  • Kooperationen mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen

Besonders attraktiv: Forschungspartner können in kooperativen Projekten mit bis zu 100 % gefördert werden.


Das IGP bietet zwei Arten von Projekten an:

  1. Machbarkeitsprojekte
    für frühe Entwicklungsphasen;
    Förderquote je nach Unternehmensgröße: ca. 60–75 %;
    Max. 80.000 EUR Kosten bei Einzelprojekten (max. 150.000 EUR bei Kooperationen)
  2. Marktreifeprojekte
    für Weiterentwicklung, Pilotierung, Skalierung
    Förderquote: ca. 45–60 %
    Max. 330.000 Kosten bei Einzelprojekten (max. 600.000 EUR bei Kooperationen)

Unternehmen und Organisationen können ihren Teilnahmeantrag bis zum 5. Februar 2026 elektronisch einreichen.
Erfolgreiche Bewerber*innen werden voraussichtlich im Juni 2026 zu einem Pitch eingeladen. Dort entscheidet sich, wer im Anschluss einen Vollantrag stellen darf.

Konkrete Beispiele aus bisherigen Förderrunden stellt das BMWK auf seiner Webseite bereit – sie geben einen Einblick, welche Projektideen überzeugen konnten und wie vielfältig die Ansätze im IGP sind.

Weitere Infos sowie die vollständigen Unterlagen finden Sie beim BMWK unter:
www.bundeswirtschaftsministerium.de/igp (Öffnet in einem neuen Tab)

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Wirtschaftsförderung Wuppertal

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