Das Förderprogramm „Mittelstand Innovativ & Digital“ (MID) des NRW-Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen bei Neu- und Weiterentwicklungen sowie der Digitalisierung eigener Produkte, Dienstleistungen und Fertigungsverfahren. Über Gutscheine werden Fördermittel für die Beauftragung externer Fachleute aus Wissenschaft und Technologie bereitgestellt. Unternehmen können also eine anteilige Kostenerstattung für erbrachte Dienstleistungen beantragen.
Für ab dem 01. August eingehende Anträge gelten einige Änderungen.
Das ist neu:
Die wesentliche Neuerung betrifft die Förderquoten. Diese wird in den Teilprogrammen MID-Gutscheine und MID-Digitale Sicherheit auf 50% für alle KMU vereinheitlicht. Die Kategorisierung nach Unternehmensgröße entfällt demnach.
Im Teilprigramm MID-Assitent*in wird das Antragsverfahren auf ein „Wartesaalverfahren“ umgestellt. Heißt: Wenn das monatliche Antragskontingent aufgebraucht ist, können Unternehmen sich für den „Wartesaal“ registrieren. Dabei wird eine individuelle voraussichtliche Wartezeit bis zum Aufruf zur Antragstellung ausgegeben. Dieser Aufruf zur erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldungen zum „Wartesaal“.
Alle Einzelheiten zur MID-Förderung finden sie hier (Öffnet in einem neuen Tab).
Unser Service
Mehr über "Mittelstand innovativ & digital" und weitere Programme aus dem Bereich Digitalisierung oder Innovationen finden Sie bei uns. Für ausgewählte Programme prüfen wir gerne Ihre Förderfähigkeit und begleiten Sie bei der Antragstellung.