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Aktuelles | 04.05.2023

Verbesserte Förderung bei Elektrifizierungsmaßnahmen

Am 1. Mai 2023 ist die überarbeitete Richtlinie des Förderprogramms „Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz“ (EEW) in Kraft getreten.

Zu den wesentlichen Änderungen, die sich hieraus ergeben, gehören unter anderem:

Verbesserung der Möglichkeiten zur Förderung von Elektrifizierungsmaßnahmen:
Durch die Einführung eines neuen Moduls (Nummer 6) können Elektrifizierungsmaßnahmen nun einfacher und umfangreicher gefördert werden. Das Modul richtet sich ausschließlich an kleine Unternehmen. Diese können über Modul 6 für den Austausch von Anlagen, die bisher mit fossilen Energien betrieben wurden, eine Förderung beantragen, ohne dass hierfür das Erstellen eines Einsparkonzeptes erforderlich ist.

Neu in Modul 4: Elektrische Energie, die nachweislich aus Erneuerbaren Quellen stammt und über Power Purchase Agreements (PPA) bezogen wird, wird ebenfalls als Energie aus erneuerbaren Quellen anerkannt und darf bei der Ermittlung des CO2-Förderdeckels mit einem Emissionsfaktor von 0 berücksichtigt werden.

Außerdem wurden die bisherigen CO2-Faktoren für elektrische Energie überarbeitet.

Durch die Besserstellung von Elektrifizierungsmaßnahmen ergeben sich beispielsweise auch Förderungsmöglichkeiten für Elektrolyse-Anlagen zur Erzeugung von Wasserstoff.

Verbesserung der Förderungsmöglichkeiten für Kleine Unternehmen
Seit Mai 2023 wird bei der EEW-Förderung erstmalig zwischen kleinen und mittelständischen Unternehmen unterschieden. Somit können kleine Unternehmen nun bis zu 10% mehr Förderung erhalten als zuvor.

Höhere Förderbeträge können sich für kleine Unternehmen auch aus folgender Änderung ergeben: Der CO2-Förderdeckel für kleine Unternehmen wurde von bisher 900 Euro auf 1.200 Euro pro Tonne CO2 und Jahr angehoben.

Zudem ist eine Förderung über Artikel 17 der AGVO möglich. Dieser richtet sich ausschließlich an KMU und ermöglicht eine Förderung in Höhe von 10 % für mittlere und 20 % für kleine Unternehmen. Die Prozentangaben beziehen sich dabei auf die Beschaffungskosten der förderfähigen Investition.

Die Förderung von Anlagen zur Erschließung und Nutzbarmachung von Tiefer Geothermie:
Erstmalig können über das Programm EEW auch Anlagen zur Erschließung bzw. Nutzbarmachung von Tiefer Geothermie gefördert werden. Die Förderung erfolgt über Modul 2. Die Erstellung von Machbarkeitsstudien ist ebenfalls förderfähig und zwar unabhängig davon, ob anschließend auch eine Geothermie-Anlage errichtet wird oder nicht.

Verbesserung der Förderungsmöglichkeiten für Wärmedämm-Maßnahmen
In Modul 1 wurde die Deckelung der Nebenkosten für Wärmedämm-Maßnahmen aufgehoben. Zudem muss bei der Dämmung von Bestandsanlagen kein Mindest-Dämmniveau mehr erreicht werden.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Csaba Nagy auf Pixabay

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