Inhalt anspringen

Aktuelles | 01.01.2025

Neue ZIM-Förderrichtlinie ab 2025

Ab dem 1. Januar 2025 tritt die überarbeitete ZIM-Förderrichtlinie in Kraft. Dadurch profitieren vor allem junge und kleine Unternehmen sowie innovative Erstprojekte von besseren Fördermöglichkeiten.

Zum Jahresbeginn 2025 startet das Bundesministerium mit einer optimierten Förderrichtlinie für das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM). Ziel ist es, Unternehmen noch besser auf ihrem Weg zu anspruchsvollen Innovationsprojekten zu unterstützen.

Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Förderung von jungen und kleinen Unternehmen sowie von sogenannten Erstinnovatoren, die sich erstmalig an Forschungs- und Entwicklungsprojekten beteiligen. Für sie werden die Förderbedingungen spürbar verbessert. Auch der Transfer von Forschungsergebnissen in den Markt wird gestärkt: Zusätzliche Dienstleistungen unterstützen Unternehmen bei der Markteinführung ihrer Innovationen.

Um den Bedürfnissen moderner Unternehmen gerecht zu werden, berücksichtigt die neue Richtlinie zudem die Nutzung externer IT-Entwicklungsdienste – ein Plus für Unternehmen, die auf Flexibilität und Expertenwissen setzen.


Beispiele für Neuerungen für FuE-Einsteiger und kleine Unternehmen

  • Einfachere Förderung von Durchführbarkeitsstudien: Diese werden künftig über die De-minimis-Regelung gefördert, was den bürokratischen Aufwand für Unternehmen deutlich reduziert.
  • Anhebung der zuwendungsfähigen Kosten für Einzelprojekte: Erhöhung von 550.000 Euro auf 690.000 Euro
  • Anhebung der zuwendungsfähigen Kosten für Kooperationsprojekte: Erhöhung von 450.000 Euro auf 560.000 Euro pro Unternehmen und von 220.000 Euro auf 280.000 Euro für kooperierende Forschungseinrichtungen. Die maximal mögliche Fördersumme für das Gesamtprojekt steigt von 2.300.000 Euro auf 3.000.000 Euro
  • Flexiblere Projektzeiträume: Unternehmen haben bei Durchführbarkeitsstudien nun bis zu 12 Monate Zeit (statt bisher 8 Monate), um Studien mit unterschiedlichem Aufwand umsetzen zu können.
    Neue Möglichkeiten bei Aufträgen an externe Dienstleister: Unternehmen können bis zu 35 % der Projektkosten für Aufträge an Dritte einplanen, z. B. zur Zusammenarbeit mit Freelancern in der IT-Branche.


Neuer Projektträger ab 2025
Die ZIM-Projektträgerschaft wurde neu vergeben: Ab dem 1. Januar 2025 übernimmt die AiF Projekt GmbH die Betreuung von Kooperationsprojekten. Die Einzelprojekte, Durchführbarkeitsstudien, Innovationsnetzwerke und deren Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen werden künftig von der VDI/VDE Innovation + Technik GmbH betreut.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Pixabay

Auf www.wuppertal.de verwenden wir ausschließlich technisch notwendige Cookies sowie das Webanalysetool Matomo zur anonymisierten statistischen Auswertung. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit in unseren Datenschutzeinstellungen widerrufen. Weitere Informationen und Hinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Infos zum Datenschutz (Öffnet in einem neuen Tab)
Sprache auswählen
Seite teilen