Gründerinnen und Gründer aus NRW, die sich zu ihren Vorhaben professionell beraten lassen möchten, profitieren ab sofort von einem erweiterten Förderangebot und höheren Zuschüssen. Dazu hat die Landesregierung das seit über 25 Jahren etablierte Beratungsprogramm Wirtschaft NRW überarbeitet.
Die Neuerungen im Überblick:
- Ausdehnung des Programms vom Vorgründungs- auf den unmittelbaren Nachgründungsbereich bis zu zwölf Monate nach Gründung.
- Öffnung des Programms für den Übergang von im Nebenerwerb gegründeten Kleinstunternehmen in den Vollerwerb. Dies kommt insbesondere auch Gründerinnen zugute, die bei Gründungen im Nebenerwerb überproportional vertreten sind.
- Erweiterte Fördermöglichkeiten für Beratungsangebote, die strukturellen Ungleichheiten begegnen, insbesondere bei Migrantinnen und Migranten und bei Personen mit anerkannter Behinderung.
- Bezuschussung von Beratungsangeboten zur Fachkräftegewinnung und -sicherung sowie zur altersgerechten Gestaltung der Arbeit, zur Gleichstellung und zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
- Aufstockung der Zuschüsse von bisher 800 Euro auf 1.020 Euro je Beratungstag und Verminderung des administrativen Aufwands durch eine Pauschalierung des Tagewerksatzes. Für Personen, die Bürgergeld beziehen, gibt es besondere Förderkonditionen.
Für das Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW) stellen die Europäische Union und das Land 17,3 Millionen Euro aus dem EFRE/JTF-Programm Nordrhein-Westfalen 2021–2027 zur Verfügung. Die damit möglich gemachte intensive Beratung soll einen Beitrag zu langfristig erfolgreichen Neugründungen oder Betriebsübernahmen leisten. Unterstützt werden sämtliche Unternehmen und Branchen, vom Handwerksbetrieb bis zum Technologie-Startup. Externe Beraterinne und Berater vermitteln Wissen und geben Hilfestellung in sämtlichen Angelegenheiten, von der Entwicklung der Geschäftsidee bis zur Umsetzung.