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Aktuelles | 21.03.2023

Härtefallhilfen für Energiekosten starten

Ab heute können kleine und mittlere Unternehmen Zuschüsse vom Land NRW beantragen, sofern die Preisbremsen des Bundes für energieintensive Betriebe sich als nicht ausreichend herausstellen.

Mit der "Härtefallhilfe KMU Energie" unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen insbesondere energieintensive kleine und mittlere Unternehmen in Fällen, in denen die Strom-, Erdgas- und Wärmepreisbremsen des Bundes nicht ausreichen. In der ersten Stufe „Härtefall 2022 - Strom, leitungsgebundenes Erdgas und Wärme“ können Unternehmen, deren Energiekosten sich zwischen Juni bis November 2022 im Vergleich zum Vorjahr mindestens vervierfacht haben, Anträge auf einen Zuschuss in Höhe eines Monatsabschlags 2022 stellen.

Die Hilfen sind für KMU (< 250 Vollzeitstellen und Jahresumsatz max. 50 Mio. Euro oder Jahresbilanzsumme 43 Mio. Euro) mit Sitz in NRW sowie Soloselbstständige und landwirtschaftliche Betriebe vorgesehen.

Betroffene Unternehmen können ab heute bis zum 30.09.2023 einen Antrag stellen. Die NRW.BANK als Förderbank des Landes übernimmt die Bewilligung der Anträge. Antragstellung und Bewilligung werden digital abgewickelt.

Für die Härtefallhilfe stehen 100 Millionen Euro Landesmittel sowie rund 200 Millionen Euro vom Bund zur Verfügung.

Weitere Hilfen zur Aufstockung der Strom- und Gaspreisbremse (Stufe 2) bzw. für Öl, Pellets und andere nicht-leitungsgebundene Energieträger (Stufe 3) werden zu einem späteren Zeitpunkt bereitgestellt.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Pixabay

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