Mit Inkrafttreten der neuen Richtlinie zum 15. April 2026 wird das bisherige Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) durch die GRW-Förderung (Öffnet in einem neuen Tab) (Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“) abgelöst.
Das Kernkonzept bleibt zunächst gleich: Die GRW-Förderung unterstützt Unternehmen, wenn sie in ihren Standort investieren und damit Arbeitsplätze schaffen oder sichern. Das umfasst Vorhaben wie den Neu- oder Ausbau von Betriebsstätten, Investitionen in Maschinen und Anlagen oder die Modernisierung von Produktionsprozessen.
Gleichzeitig bringt die neue Richtlinie konkrete inhaltliche Weiterentwicklungen und vereinfachte Zugangsbedingungen mit sich.
Das ist neu:
Zu den wichtigsten Änderungen zählen:
- Breitere Förderfähigkeit
Statt komplexer Positivlisten gilt künftig eine klare Negativliste. Damit wird der Zugang für viele Branchen deutlich einfacher. - Erleichterte Fördervoraussetzungen
Die Anforderungen an Investitionen und Beschäftigung wurden temporär flexibilisiert. - Höhere Bemessungsgrenzen
Förderfähige Investitionen können nun mit bis zu 1 Mio. Euro pro neu geschaffenem Arbeitsplatz sowie bis zu 500.000 Euro (kleine Unternehmen) bzw. 350.000 Euro (mittlere und große Unternehmen) pro gesichertem Arbeitsplatz angesetzt werden. - Mehr Spielraum bei der Förderung
Erstmals können sowohl neu geschaffene als auch gesicherte Arbeitsplätze in die Berechnung einbezogen werden. - Digitale Antragstellung
Anträge werden künftig ausschließlich über das Kundenportal der NRW.BANK gestellt.
Die GRW ist bzw. bleibt damit ein zentrales Instrument, um Investitionen in Wuppertal zu unterstützen. Etwa bei der Erweiterung von Betriebsstätten, der Modernisierung von Produktionsprozessen oder bei Transformationsvorhaben.
Gerade für kleine und mittlere Unternehmen eröffnen sich durch die neuen Regelungen zusätzliche finanzielle Spielräume und verbesserte Zugangsmöglichkeiten.
Nähere Infos zur GRW-Förderung finden Sie im folgenden Artikel.
Online-Seminar am 07.05.
Um Sie über die wichtigsten Änderungen bei Förderkriterien, Fördersätzen, Bonuskriterien und der künftig digitalen Antragstellung zu informieren, bieten wir Ihnen ein Online-Seminar an - kompakt, verständlich und praxisnah.
Termin: 07. Mai 2026
Uhrzeit: 15:00 bis 16:00 Uhr
Referent: Stephan Kunz, Förderberater, NRW.BANK
Zur Anmeldung schicken Sie bitte eine kurze Mail an unsere Fördermittelberaterin Necla Gündüz unter guenduezwf-wuppertalde. Anmeldeschluss: 05. Mai 2026
Nutzen Sie die Gelegenheit, sich frühzeitig über die neuen Förderbedingungen zu informieren und Ihre Investitionsvorhaben strategisch zu planen.
Ihre Ansprechpartnerin
Necla Gündüz
Tel. 0202 24807-13
guenduezwf-wuppertalde



